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1993 wurde die Europäische Richtlinie EWG 93/43
in Kraft gesetzt.
Am 29.04.20004 wird
EWG 93/43 durch die EG-Verordnung Nr. 852/2004 ersetzt und noch genauer
spezifiziert. |
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Die Hygienerichtlinie ist
wegweisend
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Der Inhalt der Richtlinie ist für jeden lebensmittelverarbeitenden Betrieb bindend.
- Die Eigenkontrolle baut auf Selbstverantwortung.
- Jeder Betrieb hat darin ein Kontrollkonzept zu erstellen,
das so genannte HACCP. Für Drittländer, z.B. die Schweiz,
ist die Umsetzung dieser Hygienerichtlinie ein Muss. |
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Eine der Bedingungen
Gemäss Einführungsartikel 6 der Richtlinien sollte beim
Eigenkontrollsystem die EN Normreihe 29'000
möglich sein.
Dies entspricht der heutigen ISO 9001:2000 Zertifizierung.
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Ein HACCP-Konzept enthält mindestens
- Die Gefahrenanalyse mit Risikoeinteilung
und Arbeitsanweisungen
- Massnahmen
- Aufzeichnungen für den aktuellen Zeitraum
- Die Reproduzierbarkeit des Konzepts und der Daten ..
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
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