Vorgabe EU 

Home Nach oben
 

 

 

 

1993 wurde die Europäische Richtlinie EWG 93/43 in Kraft gesetzt. 
Am 29.04.20004 wird EWG 93/43 durch die EG-Verordnung Nr. 852/2004 ersetzt und noch genauer spezifiziert.
Die Hygienerichtlinie ist wegweisend
Der Inhalt der Richtlinie ist für jeden lebensmittelverarbeitenden Betrieb bindend.
-  Die Eigenkontrolle baut auf Selbstverantwortung.
- Jeder Betrieb hat darin ein Kontrollkonzept zu erstellen,
  das so genannte HACCP. Für Drittländer, z.B. die Schweiz,
  ist die Umsetzung dieser Hygienerichtlinie ein Muss.
 
Eine der Bedingungen
  Gemäss Einführungsartikel 6 der Richtlinien sollte beim
  Eigenkontrollsystem die EN Normreihe 29'000 möglich sein.
  Dies entspricht der heutigen ISO 9001:2000 Zertifizierung.

Ein HACCP-Konzept enthält mindestens
- Die Gefahrenanalyse mit Risikoeinteilung und Arbeitsanweisungen
- Massnahmen
- Aufzeichnungen für den aktuellen Zeitraum
- Die Reproduzierbarkeit des Konzepts und der Daten ..


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Gastro-Hygiene Anstalt
Postfach 214, FL-9494 Schaan
Tel.: +423 232 50 64
Mobil: 0041(0) 79 659 54 07
Fax: +423 232 56 21
Internet: info@gastrohygiene.com